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Der Trauerfall bringt neben den seelischen Belastungen auch die Pflicht mit sich, sich mit bestimmten Formalien und anderen Maßnahmen auseinandersetzen zu müssen. Wir wollen Ihnen mit diesem Beitrag eine Checkliste für den Todesfall an die Hand geben, die Ihnen dabei hilft die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten:

1. Toten-/Leichenschein

Zunächst muss der Toten- oder Leichenschein erstellt werden. Sollte die Person bei sich zuhause verstorben und kein Notarzt gerufen worden sein, informieren Sie am besten sofort den Hausarzt.

2. Wichtigsten Unterlagen

Suchen Sie die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen heraus. Hierzu gehören:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde bei Geschiedenen
  • Testament
  • Sterbeurkunde bei Verwitweten
  • Vorsorgevertrag (falls vorhanden) mit einem Bestattungsunternehmen
  • Versicherungsunterlagen
  • Rentennummer

Legen Sie am besten einen Ordner für alle diese Unterlagen an, Sie werden viele dieser Unterlagen öfter benötigen.

3. Bestatter beauftragen

Sofern nicht der Verstorbene bereits vor seinem Tod einen Bestatter beauftragt hat, sollte schnellstmöglich ein Bestatter ausgewählt werden. Dieser hilft Ihnen – auf Wunsch und gegen Aufpreis – in sehr vielen Angelegenheiten wie z.B. bei der Einholung des Totenscheins, der Sterbeurkunde und bei den erforderlichen Benachrichtigungen der Krankenkasse und Versicherungen. In erster Linie sind für die Bestattung der Ehegatte bzw. Lebenspartner zuständig, danach die Kinder bzw. deren gesetzliche Vertreter und dann die weiteren Verwandten -also Enkelkinder, Eltern oder Großeltern und Geschwister.

Beachten Sie, dass die Bestattung nach dem irgendwie geäußerten – oder auch nur mutmaßlichen – Willen des Verstorbenen durchgeführt werden muss. Dies muss entsprechend den Lebensverhältnissen des Verstorbenen angemessen sein. Häufig findet man derartige Wünsche im Testament.

Falls sich zum Beispiel später herausstellt, dass Sie gar nicht Erbe des Verstorbenen geworden sind, können sie sich in der Regel die bereits angefallenen angemessenen Kosten der Bestattung von den Erben erstatten lassen, da die Kosten einer angemessenen Bestattung qua Gesetz von den Erben zu tragen sind.

4. Versicherungen informieren

Wenn der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbefallversicherung abgeschlossen hatte, ist diese unverzüglich zu benachrichtigen. Dies sollte unbedingt innerhalb von 72 Stunden nach dem Todesfall erfolgen, da ansonsten eine Zahlungsverweigerung droht. Falls ein Arbeitsunfall Todesursache war, benachrichtigen Sie unbedingt innerhalb von 48 Stunden die Berufsgenossenschaft. Gleiches gilt bei Rentenbezug. Auch für die Witwen- bzw. Waisenrente müssen Sie selbst die Unterlagen vollständig bei der Rentenversicherung einreichen.

5. Testament beim Gericht einreichen

Existiert ein Testament und sind Sie im Besitz dieses Testamentes, so sind Sie verpflichtet, dieses beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Zuständig ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Sie sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Auch die Sterbeurkunde ist dem Nachlassgericht zu übersenden. Wenn dem Nachlassgericht diese Dokumente vorliegen, kommt es zur Testamentseröffnung.

6. Erbe ausschlagen

Nun sollten Sie wissen, wer denn eigentlich Erbe geworden ist. Beachten Sie unbedingt, dass Sie grundsätzlich das Erbe nur innerhalb von 6 Wochen nach dem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie Erbe geworden sind, beim Nachlassgericht oder einem Notar ausschlagen können. Nur wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich beim Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Wenn Sie nichts tun, werden Sie Erbe.

7. Erbschein beantragen

Sie sind Erbe? Dann klären Sie, ob Sie ggfs. einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen müssen, um sich z.B. gegenüber Banken oder zur Umschreibung von Grundstücken, rechtswirksam legitimieren zu können.

8. Wohnung kündigen

Sollte der Verstorbene alleine in einer Mietwohnung gewohnt haben, so sollte diese schnellstmöglich durch die Erben oder – wenn diese noch nicht zweifelsfrei ermittelt werden können – durch eine Person im Besitz einer über den Tod hinaus geltenden Vollmacht gekündigt werden. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.

9. Verträge kündigen

Weiterhin sollten durch den Bevollmächtigten bzw. die Erben alle restlichen nicht mehr benötigten Verträge des Verstorbenen wie etwa Strom, Handy, Abonnements, Dienstleistungen etc. gekündigt werden.

10. Bestehende Versicherungen prüfen

Die meisten Versicherungen (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung) enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Stimmen Sie dies aber unbedingt mit den jeweiligen Versicherungen ab. Sollten Familienmitglieder z.B. in der Haftpflicht mitversichert sein, bleibt der Versicherungsschutz noch bis zur nächsten Fälligkeit des Beitrags bestehen. Die KFZ-Versicherung geht automatisch auf den Erben des Autos über, sie endet nicht mit dem Tod des Versicherten.

11. Bankkonten überprüfen

Ändern Sie die Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bei den Banken und lösen Sie die Konten auf. Widerrufen Sie ggfs. Bezugsberechtigungen von Sparbüchern oder Lebensversicherungen zugunsten Dritter. Wenn Sie selbst Begünstigter, aber kein Erbe sind, sollten Sie schnellstmöglich die Annahme der Zahlung der Bank bzw. Versicherung erklären.

12. Vollmachten prüfen

Auch etwaige Vollmachten, die der Verstorbenen über seinen Tod hinaus erteilt hat, sollten überprüft und möglicherweise widerrufen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Checkliste für den Todesfall weiterhelfen konnten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn noch etwas unklar sein sollte.