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In Deutschland kommt es tagtäglich zu unzähligen Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Personen. Die Streitigkeiten spielen sich in den unterschiedlichsten Bereichen ab und haben die verschiedensten Themen zum Gegenstand. Nicht selten müssen diese (zivilrechtlichen) Auseinandersetzungen von einem Zivilgericht entschieden werden, wenn zuvor eine Einigung zwischen den Parteien gescheitert ist.

Das staatliche Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist grundsätzlich jeder Person bekannt – sei es aufgrund persönlicher Erfahrungen, aus Erzählungen von Bekannten oder aus den Medien. Die Regeln, nach denen ein staatliches Gerichtsverfahren abläuft, sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und können von den Parteien des Rechtsstreits nicht verändert werden. Hiervon betroffen sind auch die anfallenden Kosten für das Gericht und die Rechtsanwälte. Gerichtliche Verfahren sind in der Regel öffentlich, das heißt, die Verhandlungen sind für jedermann zugänglich. So können beispielsweise auch Medienvertreter den Prozess verfolgen und über dessen Inhalte sowie den Ausgang berichten. Aufgrund der hohen Anzahl der in Deutschland anhängigen Gerichtsverfahren und der chronisch überlasteten Justiz nehmen staatliche Gerichtsverfahren eine lange Zeit in Anspruch. Nicht unüblich sind deshalb – vor allem bei größeren und komplizierten Rechtsstreitigkeiten – sogar Verfahrensdauern von mehreren Jahren.

Das Schiedsverfahren

Alternativ zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kann deshalb im Falle eines Streits auch ein sogenanntes Schiedsverfahren durchgeführt werden. Diese Verfahrensart kommt häufig bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen zum Einsatz und erfreut sich dort höchster Beliebtheit. Auch viele Prominente und Sportler vereinbaren beim Abschluss eines Vertrages häufig, dass im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ein Schiedsverfahren durchgeführt werden soll. Eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien ist für die Einleitung eines Schiedsverfahrens stets erforderlich, kann gleichwohl aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.  Der abschließende Schiedsspruch hat die gleichen Wirkungen wie ein gerichtliches Urteil.

Vorteile eines Schiedsverfahrens

Vorteilhaft an Schiedsverfahren ist in erster Linie dessen Nichtöffentlichkeit. Inhalte des Rechtsstreits gelangen nicht an die Öffentlichkeit, in der Regel wird sogar noch nicht einmal über die Durchführung eines solchen Verfahrens berichtet. Unternehmen, Prominente und Sportler haben hieran insbesondere dann ein Interesse, wenn sensible Firmen- und Privatgeheimnisse Gegenstand des Streits sind oder negative Schlagzeilen in der Presse befürchtet werden. Vorteilhaft an einem Schiedsverfahren ist außerdem, dass die Parteien die Regeln hierfür selbst bestimmen dürfen. Sie können mit ihrem Verhalten zu einer allgemeinen Beschleunigung des Verfahrens beitragen und haben außerdem regelmäßig Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die streitigen Fragen sachkundig durch ausgewiesene Experten des jeweiligen Fachgebiets entschieden werden. Zu bedenken ist, dass die Richter in einem ordentlichen Gerichtsverfahren in der Regel „Alleskönner“ sind und sein müssen und deshalb in Nischengebieten nicht über vergleichbare Spezialkenntnisse wie beispielsweise spezialisierte Rechtsanwälte verfügen können, die sich täglich mit Einzelfragen in diesem Bereich auseinandersetzen.

Nachteile eines Schiedsverfahrens

Ein Schiedsverfahren weist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren aber auch Nachteile auf. Das beginnt bereits bei der Auswahl der Regeln, die für das Schiedsverfahren gelten sollen. Häufig empfohlen werden die Regeln der  Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS-Regeln), die Regeln der International Champer of Commerce (ICC-Regeln) oder auch die Wiener Regeln. Hier gilt es bereits bei Vertragsabschluss genau zu überlegen, welche Regeln vereinbart werden.

Darüber hinaus fallen bei Schiedsverfahren regelmäßig höhere Kosten für das Schiedsgericht und die jeweiligen Prozessvertreter an. Vor allem bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten muss viel mehr geschrieben werden als vor einem ordentlichen Gericht. Wichtig ist hier vor allem, dass es in einem Schiedsverfahren zahlreiche prozessuale Besonderheiten zu beachten gilt, die nicht Gegenstand der Grundausbildung eines Rechtsanwaltes sind. Sie sollten daher unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen, der bereits Erfahrungen mit Schiedsverfahren hat.

Letztlich zeigt die Erfahrung, dass man es in Schiedsverfahren häufig mit sehr renommierten Rechtsanwälten als Schiedsrichtern zu tun hat, die häufig sehr gestresst sind und – da sie hauptberuflich nun einmal Rechtsanwälte und keine Richter sind – dementsprechend auch schon einmal die notwendige Erfahrung und das Fingerspitzengefühl für eine effektive und parteifreundliche Verfahrensführung vermissen lassen.

Außerdem stehen in einem Schiedsverfahren grundsätzlich keine Rechtsmittel zur Verfügung, der Schiedsspruch kann demnach nicht im Wege der Berufung oder Revision angegriffen werden. Eine Überprüfung von „falschen“ Schiedssprüchen ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich.